Die Geburt - WO bekomme ich mein Baby?

Krankenhaus, Geburtshaus, Hebammenkreissaal und Hausgeburt - eine Übersicht.

Die Geburt – wo bekomme ich mein Baby?

Es gibt viele verschiedene Orte an denen man sein Baby bekommen kann.

Krankenhaus mit angeschlossener Geburtsklinik.

Der bekannteste und am häufigsten genutzte Ort ist sicherlich das Krankenhaus mit angeschlossener Geburtsklinik.

Eine Vorabregistrierung im Krankenhaus ist nicht notwendig, kann aber in manchen Fällen, gerade bei Risikoschwangerschaften hilfreich sein. Die Überweisung zu dieser vorgeburtlichen Vorstellung stellt der Frauenarzt zwischen der 34. Und 36. SSW aus.
In einem normalen Krankenhaus arbeiten Hebammen und Ärzte im Schichtbetrieb. Man kann sich also die betreuende Person nicht aussuchen.

Belegsystem - Krankenhaus mit Beleghebammen & Ärtzen

Außerdem gibt es in Deutschland ein Belegsystem. Zum einen gibt es Krankenhäuser die mit Beleghebammen zusammenarbeiten. Hier wählt eine Schwangere schon in ihrer frühen Schwangerschaft (ca. 12 SSW) eine Beleghebamme aus und lernt diese bei Vorgesprächen und z.T. auch Vorsorgen kennen. Diese Hebamme kommt dann auch zur Geburt dazu. Für die Rufbereitschaft ist meistens ein privat zu zahlender Anteil fällig. Zum anderen gibt es Krankenhäuser mit Belegärzten. Hier ist die Schwangere die komplette Schwangerschaft von einem Arzt betreut und dieser kommt dann auch zur Geburt dazu. Die Belegkliniken sind meistens kleinere Krankenhäuser mit weniger Geburten im Jahr und keiner angeschlossenen Kinderklinik. Es gibt sie nicht in jeder Stadt. Wenn du an diesem Konzept interessiert bist, solltest du dich frühzeitig nach einer solchen Klinik erkundigen und dir die entsprechende Hebamme bzw. den entsprechenden Gynäkologen aussuchen.

Krankenhaus mit Hebammenkreißsaal

In einigen Geburtskliniken gibt es auch die Möglichkeit in einem Hebammenkreißsaal zu entbinden. Dies ist ein normaler Kreißsaal in einem Krankenhaus, der aber ausschließlich von Hebammen (arbeiten in Schichten, man kann sie sich also nicht aussuchen) betreut ist. Ein Arzt kommt nur im Notfall hinzu. Diese Leistung ist von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Eine spezielle Anmeldung ist meistens nicht notwendig. 

In allen Kliniken verbringt man nach der Entbindung zwischen 3 und 5 Tagen. Natürlich darf man auch früher gehen. Dies hängt natürlich immer mit dem Geburtsmodus (Kaiserschnitt oder vaginal) zusammen und mit dem Wohlbefinden von Mutter und Kind. Verlässt die frisch gebackene Mutter das Krankenhaus vor der U2 (nach 72h) dann sollte auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die zweite Untersuchung des Kindes mit speziellen Tests beim niedergelassenen Kinderarzt durchgeführt werden kann.
Man kann natürlich auch bei einer unkomplizierten Entbindung schon nach wenigen Stunden das Krankenhaus verlassen – die ambulante Entbindung.

Geburtshaus

Neben den Kliniken gibt es noch die Geburtshäuser. Diese findest du in fast allen größeren Städten. Hier arbeiten Hebammen in einer Art Belegsystem zusammen. Eine Vorabregistrierung ist schon in der frühen Schwangerschaft notwendig, da es nur wenige Plätze gibt. Hier entbindet die Hebamme die Schwangere ohne medizinische Hilfe in einem häuslichen und geborgenen Rahmen. Für Risikoschwangerschaften kommt dieser Entbindungsort nicht in Frage. Bei Komplikationen muss meist eine Verlegung in das nächste Krankenhaus stattfinden. Ein Arzt ist nicht in der Nähe. Für diese Art der Entbindung ist ebenfalls eine Selbstzahlerleistung notwendig.

Hausgeburt

Als letzte Möglichkeit des Geburtsortes gibt es die Hausgeburt. Eine Art der Entbindung die in Deutschland immer beliebter wird. Schon in der frühen Schwangerschaft sollte sich die Frau um eine Hebamme kümmern, die Hausgeburten durchführt. Die beiden lernen sich in der Schwangerschaft kennen und planen die Geburt gemeinsam. Gerade diese persönliche Betreuung und die häusliche Geborgenheit geben hier vielen Frauen die nötige Ruhe damit sie sich fallen lassen können. Auch hier gilt, dass Risikoschwangere in die Klinik gehen sollten. Eine bestimmter gEldbetrag muss von der Schwangeren selbst übernommen werden.

Natürlich kann eine Hausgeburt, ebenso wie eine Geburt in einem Geburtshaus jederzeit bei einem auftretenden Risiko abgebrochen werden und in ein Krankenhaus verlegt werden. Dies passiert laut Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG) bei knapp 17 Prozent der Frauen, die zu Hause oder im Geburtshaus gebären wollten – zum Beispiel wegen eines Geburtsstillstands oder schlechter Herztöne beim Kind.

Was wählt man denn nun für einen Ort aus? Wo möchte man entbinden?

Ich denke es ist immer eine Abwägung, ob eine Risikoschwangerschaft vorliegt oder irgendeine mögliche Komplikation eintreten könnte. Auch Faktoren wie zum Beispiel das Gewicht des Kindes, die Konstitution der Mutter und auch die seelische Verfassung der Schwangeren sind wichtig. Wenn man sich in einer bestimmten Klinik, an einem bestimmten Ort nicht geborgen fühlt, sich nicht fallen lassen kann, dann sollte man diese Entscheidung überdenken. Man muss immer alle Vor- und Nachteile abwägen und sich informieren. Und danach sollte man definitiv auf das eigene Gefühl hören. Denn erst wenn dies alles übereinstimmt, dann hat man den richtigen Ort für die Geburt des Kindes gefunden.

Niemand kann da etwas empfehlen oder den Frauen vorschreiben (außer es ist ein medizinisch notwendiger Grund), denn wir müssen selbst in uns fühlen wo der Ort ist, wo wir unser Kind bekommen wollen, wo wir uns fallen lassen können und den Weg für die Geburt öffnen können.

Bitte immer bei der Auswahl des Geburtsortes Rücksprache mit dem Gynäkologen halten. Es müssen medizinische Gründe immer vorrangig beachtet werden!

 

Juli 2021 - Gravidamiga 
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